Arbeitsrecht

Wir vertreten ganz bewusst sowohl Arbeitgeber als auch Arbeitnehmer und Betriebsräte im gesamten Arbeitsrecht. In einem gut laufenden Unternehmen sind die Interessen von Arbeitgeber und Arbeitnehmer gleichgerichtet. Wo dies nicht mehr der Fall ist, muss aber auch die Bereitschaft bestehen, die eigenen Interessen entschieden zu vertreten. Durch unsere Tätigkeit kennen und verstehen wir die Sicht- und Denkweise beider Seiten und können diese für unsere Mandanten nutzbar machen. 

Rechtsberatung für Arbeitgeber

Rechtsberatung für Arbeitnehmer

Rechtsberatung für Betriebsräte

Ihre Ansprechpartnerin


Susann Schirmann

Rechtsanwältin
Fachanwältin für Arbeitsrecht
Fachanwältin für Insolvenzrecht

Tel. 02992 / 9737-0
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