Arbeitsrecht
Wir vertreten ganz bewusst sowohl Arbeitgeber als auch Arbeitnehmer und Betriebsräte im gesamten Arbeitsrecht. In einem gut laufenden Unternehmen sind die Interessen von Arbeitgeber und Arbeitnehmer gleichgerichtet. Wo dies nicht mehr der Fall ist, muss aber auch die Bereitschaft bestehen, die eigenen Interessen entschieden zu vertreten. Durch unsere Tätigkeit kennen und verstehen wir die Sicht- und Denkweise beider Seiten und können diese für unsere Mandanten nutzbar machen.
Rechtsberatung für Arbeitgeber
Rechtsberatung für Arbeitnehmer
Rechtsberatung für Betriebsräte
Ihre Ansprechpartnerin
Susann Schirmann
Rechtsanwältin
Fachanwältin für Arbeitsrecht
Fachanwältin für Insolvenzrecht
Tel. 02992 / 9737-0
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